Arbeitslosengeld

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Arbeitslosengeld II

Keine Verzögerungen durch Widersprüche

(MBB) Die Agentur für Arbeit Freiburg weist darauf hin, dass bereits jetzt Widersprüche gegen Bescheide zum Arbeitslosengeld II bearbeitet werden. Die gesetzliche Widerspruchsfrist von einem Monat beginnt zwar erst am 1. Januar 2005, trotzdem können Antragsteller sofort nach Empfang des Bescheids Widerspruch einlegen.

Die Agentur wird einfache und offensichtliche Fehler in Bescheiden unbürokratisch beheben. Ebenfalls werden Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide, nach denen der Antragsteller keinen Anspruch auf Leistungen hat, bearbeitet. So stellt die Agentur sicher, dass sich die Leistungsauszahlung im Januar nicht verzögert.

Viele Probleme lassen sich aber auch ohne formellen Widerspruch klären. Dazu können sich Antragsteller, die Fragen zu ihrem Bescheid haben, unter der Telefonnummer 01801012012 auch über ihren konkreten Fall informieren. Außerdem stehen die auf den Bescheiden angegebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung.

Zuletzt war in Medienberichten zu vernehmen, dass Widersprüche erst im Januar mit Inkrafttreten der gesetzlichen Re-gelungen zum Arbeitslosengeld II eingelegt und bearbeitet werden können. Dies hat zu Verunsicherungen bei den Bescheidempfängern geführt.

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